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   OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06   

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https://dejure.org/2007,75326
OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06 (https://dejure.org/2007,75326)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.03.2007 - 6 UF 46/06 (https://dejure.org/2007,75326)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. März 2007 - 6 UF 46/06 (https://dejure.org/2007,75326)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Die Abänderung eines Prozessvergleiches erfolgt nicht nach Maßgabe des § 323 Abs. 1 ZPO , sondern nach § 313 BGB bzw. den aus § 242 BGB a.F. abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage ( BGH, FamRZ 2001, 1140 , m.w.N.).

    Ist eine Änderung eingetreten, so muss die gebotene Anpassung der getroffenen Regelung an die veränderten Verhältnisse nach Möglichkeit unter Wahrung des Parteiwillens und der ihm entsprechenden Grundlagen erfolgen ( BGH, FamRZ 2001, 1140, 1142 ; Senatsurteil vom 11. November 2005 - 6 UF 40/05 ), wobei die Parteien in dem hier abzuändernden Prozessvergleich vom 29. März 2001 - 8 F 40/01 - allerdings zulässiger Weise (FA-FamR/Gerhardt, 5. Aufl., Kap. 6, Rz. 661) für die Zeit ab Dezember 2001 eine Neuberechnung vorgesehen haben.

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Zwecks Ermittlung der Haftungsanteile ist im Übrigen vom Unterhaltsbedarf der Volljährigen vorab das volle Kindergeld bedarfsdeckend in Abzug zu bringen ( BGH, FamRZ 2006, 99 ; Senatsurteil vom 16. Juni 2006 - 6 UF 105/05 ).
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Soweit die Klägerin und die Streithelferin mit dem Rechtsmittel eine über die erstinstanzlich beanspruchten Beträge hinausgehende Abänderung des Ausgangstitels anstreben, liegt eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz vor, deren Zulässigkeit an § 533 ZPO zu messen ist und keinen verfahrensrechtlichen Bedenken unterliegt, da der Beklagte insoweit rügelos verhandelt hat ( §§ 533 Nr. 1, 525, 267 ZPO ; dazu BGH, MDR 2005, 588 [BGH 06.12.2004 - II ZR 394/02] ; Senatsurteil vom 21. Dezember 2006 - 6 UF 20/06 - Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 533, Rz. 5) und die Klageerweiterung auf Tatsachen gestützt ist, die der Verhandlung und Entscheidung in der Berufungsinstanz ohnehin zu Grunde zu legen sind ( § 533 Nr. 2 ZPO ).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2006 - 6 UF 105/05

    Zur Barunterhaltspflicht beider Elternteile gegenüber volljährigen Kindern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Zwecks Ermittlung der Haftungsanteile ist im Übrigen vom Unterhaltsbedarf der Volljährigen vorab das volle Kindergeld bedarfsdeckend in Abzug zu bringen ( BGH, FamRZ 2006, 99 ; Senatsurteil vom 16. Juni 2006 - 6 UF 105/05 ).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Reichen sowohl der Streithelfer als auch die Hauptpartei selbst Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich - unabhängig davon, ob diejenige des Streithelfers vor derjenigen der Hauptpartei eingeht - insoweit um ein einheitliches Rechtsmittel, über das auch nur einheitlich entschieden werden kann ( BGH, NJW 1993, 2944 [BGH 01.07.1993 - V ZR 235/92] ; NJW 1985, 2480 [BGH 28.03.1985 - VII ZR 317/84] ; NJW 1982, 2069 [BGH 26.03.1982 - V ZR 87/81] ; Musielak/Weth, ZPO , 5. Aufl., § 67, Rz. 4; ThomasPutzo/Hüßtege, ZPO , 27. Aufl., § 67, Rz. 16).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Reichen sowohl der Streithelfer als auch die Hauptpartei selbst Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich - unabhängig davon, ob diejenige des Streithelfers vor derjenigen der Hauptpartei eingeht - insoweit um ein einheitliches Rechtsmittel, über das auch nur einheitlich entschieden werden kann ( BGH, NJW 1993, 2944 [BGH 01.07.1993 - V ZR 235/92] ; NJW 1985, 2480 [BGH 28.03.1985 - VII ZR 317/84] ; NJW 1982, 2069 [BGH 26.03.1982 - V ZR 87/81] ; Musielak/Weth, ZPO , 5. Aufl., § 67, Rz. 4; ThomasPutzo/Hüßtege, ZPO , 27. Aufl., § 67, Rz. 16).
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Reichen sowohl der Streithelfer als auch die Hauptpartei selbst Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich - unabhängig davon, ob diejenige des Streithelfers vor derjenigen der Hauptpartei eingeht - insoweit um ein einheitliches Rechtsmittel, über das auch nur einheitlich entschieden werden kann ( BGH, NJW 1993, 2944 [BGH 01.07.1993 - V ZR 235/92] ; NJW 1985, 2480 [BGH 28.03.1985 - VII ZR 317/84] ; NJW 1982, 2069 [BGH 26.03.1982 - V ZR 87/81] ; Musielak/Weth, ZPO , 5. Aufl., § 67, Rz. 4; ThomasPutzo/Hüßtege, ZPO , 27. Aufl., § 67, Rz. 16).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 UF 20/06

    Elterliche Sorge: Persönliche Anhörung der Eltern und des Kindes im Verfahren auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Soweit die Klägerin und die Streithelferin mit dem Rechtsmittel eine über die erstinstanzlich beanspruchten Beträge hinausgehende Abänderung des Ausgangstitels anstreben, liegt eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz vor, deren Zulässigkeit an § 533 ZPO zu messen ist und keinen verfahrensrechtlichen Bedenken unterliegt, da der Beklagte insoweit rügelos verhandelt hat ( §§ 533 Nr. 1, 525, 267 ZPO ; dazu BGH, MDR 2005, 588 [BGH 06.12.2004 - II ZR 394/02] ; Senatsurteil vom 21. Dezember 2006 - 6 UF 20/06 - Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 533, Rz. 5) und die Klageerweiterung auf Tatsachen gestützt ist, die der Verhandlung und Entscheidung in der Berufungsinstanz ohnehin zu Grunde zu legen sind ( § 533 Nr. 2 ZPO ).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 22/03

    Unterhaltsvereinbarung: Berufung auf den vertraglichen Ausschluss der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Danach kann eine Anpassung im Regelfall nur verlangt werden, wenn sich die für den Vergleichsabschluss maßgeblichen Verhältnisse so wesentlich geändert haben, dass es der betreffenden Partei nach Treu und Glauben nicht länger zugemutet werden kann, an dem Vergleich festgehalten zu werden (Senatsurteile vom 27. Juli 2006 - 6 UF 28/06 - und vom 2. Oktober 2003 - 6 UF 22/03 ).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 6 UF 40/05

    Zur Anrechnung von Mehrarbeitsvergütungen und Erschwerniszulagen auf das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    Ist eine Änderung eingetreten, so muss die gebotene Anpassung der getroffenen Regelung an die veränderten Verhältnisse nach Möglichkeit unter Wahrung des Parteiwillens und der ihm entsprechenden Grundlagen erfolgen ( BGH, FamRZ 2001, 1140, 1142 ; Senatsurteil vom 11. November 2005 - 6 UF 40/05 ), wobei die Parteien in dem hier abzuändernden Prozessvergleich vom 29. März 2001 - 8 F 40/01 - allerdings zulässiger Weise (FA-FamR/Gerhardt, 5. Aufl., Kap. 6, Rz. 661) für die Zeit ab Dezember 2001 eine Neuberechnung vorgesehen haben.
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 22 U 91/95
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts; Präklusion des Vorbringens bei möglicher

    Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 8. Mai 2006 - 8 F 4/05 - in der Fassung des Senatsurteils vom 22. März 2007 - 6 UF 46/06 - wurde der Kläger (dortiger Beklagter) in Abänderung eines am 29. März 2001 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - in Völklingen geschlossenen Prozessvergleichs - 8 F 40/01 - verurteilt, der Beklagten (dortigen Klägerin) nachehelichen Unterhalt für die Zeit von Oktober 2004 bis einschließlich Februar 2007 in Höhe von weiteren 11.296 EUR und für die Zeit ab März 2007 in Höhe von monatlich 669 EUR - fällig bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus - zu zahlen.

    Mit seiner am 15. November 2007 eingereichten, der Beklagten am 20. November 2007 zugestellten Klage hat der Kläger in Abänderung des Urteils des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. März 2007 - 6 UF 46/06 - (gemeint des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 8. Mai 2006 - 8 F 4/05 - in der Fassung des vorgenannten Senatsurteils) auf Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Beklagten ab Zustellung der Abänderungsklage angetragen.

    das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. März 2007, AZ: 6 UF 46/06, dahingehend abzuändern, dass der Kläger ab Zustellung der Abänderungsklage zur Leistung von Ehegattenunterhalt nicht mehr verpflichtet ist;.

    unter Abänderung des am 10. April 2008 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Völklingen, Az.: 8 F 485/07 UE, das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. März 2007, Az.: 6 UF 46/06, dahingehend abzuändern, dass der Kläger ab Zustellung der Abänderungsklage zur Leistung von Ehegattenunterhalt nicht mehr verpflichtet ist;.

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